Foto

Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Grafik

Die einzelnen Landesbauordnungen benennen neben der allgemeinen Genehmigungspflicht auch zahlreiche kleinere genehmigungsfreie Vorhaben. Eine Aufzählung dieser Vorhaben finden Sie in Ihrer Landesbauordnung. Neben diesen können auch Wohngebäude bis zu drei Vollgeschossen von der Genehmigung befreit werden, wenn sie innerhalb eines amtlichen Bebauungsplanes oder eines Vorhaben- und Erschließungsplanes liegen, die Erschließung gesichert ist und von der Bauaufsichtsbehörde keine Erklärung vorliegt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

In diesen Fällen sprechen die Behörden von Bauanzeigen oder, welche eine Bauvorlage geringeren Umfanges beinhalten. Die Anforderungen an diese Unterlagen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Auch die üblichen Abnahmen, Bescheinigungen und Fertigstellungsanzeigen sind nötig.

Der Vorteil ist, dass die Baugenehmigung, sechs Wochen nach Einreichung der Bauvorlagen als erteilt gilt, wenn Ihnen von der Baubehörde nichts anderes bescheinigt wird.

Mit der Fertigstellung Ihres Vorhabens sind der Bauaufsichtsbehörde eine Bestätigung des Prüfingenieurs für Baustatik, eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters über die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen und eine Bestätigung des Bauleiters, dass das Bauvorhaben entsprechend den eingereichten Bauvorlagen ausgeführt wurde vorzuweisen.



Hier ein Beispiel, was bei Anzeigeverfahren für genehmigungsfreie Vorhaben vorzulegen ist:


Einzureichende Unterlagen:
Mitteilung des Bauherrn über die beabsichtigte Baumaßnahme
Entwurf, ausgenommen bautechnische Nachweise
Erklärung des Entwurfsverfassers
Erklärungen von Sachverständigen (Statik, Schall- und Wärmeschutz)
Erhebungsbogen für Bautätigkeit
Anzahl der Ausführungen:
1-fach
2-fach
1-fach
1-fach
1-fach


Grafik Geld Wenn Sie sich über Fragen zur Baufinanzierung, über Finanzierung zum Kauf von Wohneigentum, über die Checklisten für die Bank sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für eine Baufinanzierung benötigen, informieren möchten, auf unserer Webseite "Finanzierung" können Sie hierzu mehr lesen...